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Skinfaxi Jugendhilfe in Schweden


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5. August 2014

Ausschlüsse der Belegung

Der Aufenthalt kann keine Therapie für Menschen mit einem psychiatrischen Krankheitsbild ersetzen, sondern ist eine pädagogische Maßnahme. Wir können nicht aufnehmen:

* Menschen mit psychiatrischen Diagnosen, für die eine therapeutische Aufarbeitung notwendig ist (diese kann nicht in fremder Sprache erfolgen).

* Junge Menschen, die nicht deutsche Staatsbürger sind und auch über keine mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland oder einem anderen Land der EU verfügen.

* Jugendliche, die die Gesundheit von sich selbst, anderen Menschen oder Tieren gefährden.

* Jugendliche, für die eine Rückkehr nach Deutschland dauerhaft (für mehr als einen begrenzten Zeitraum) ausgeschlossen ist.

* Junge Menschen mit aktivem Suchtverhalten (Entgiftungen sollten in geeigneten Einrichtungen durchgeführt worden sein), wohl aber als Anschlussperspektive nach erfolgter Behandlung.

* Jugendliche, die ohne Zustimmung und Finanzierungszusage und unter Oberaufsicht eines deutschen Jugendamtes ins Ausland geschickt werden sollen.

* Jugendliche mit medizinischem Versorgungsbedarf, der über die Sozialversicherungsabkommen hinausgeht und nicht während Heimatbesuchen in Deutschland geleistet werden kann. (Wir empfehlen dringend eine zahnärztliche und ärztliche Untersuchung und Einstellung einer Verhütung).

Diese Ausschlüsse sind in gesetzlichen Vorgaben geregelt. Wir halten uns an die fachlichen Standards.



Finanzierung

Jugendhilfe erfordert von allen ein hohes Engagement – aber auch einen fairen und langfristig haltbaren Ausgleich. Jugendhilfe im Ausland ist natürlich eine besondere Lebens- und Angebotsform, die von allen Beteiligten Kompromisse erfordert.

Als Jugendhilfemaßnahme werden wir (evtl. mittelbar) durch das zuständige Jugendamt finanziert, das ebenfalls für die Prüfung und Hinzuziehung anderer Finanzierungsquellen (Beteiligungen der Eltern, Krankenkassen etc.) verantwortlich ist. Das Jugendamt sorgt (mittelbar) auch für eine medizinische Absicherung. Da diese Sätze nicht abhängig von dem Ort der Maßnahme sind, besteht kein erhöhtes Kostenrisiko für die Entsendungsfamilie.

Die Kosten der Maßnahme bewegen sich im selben Rahmen (oder darunter) wie vergleichbare Hilfeformen in Deutschland.

Generell finanzieren wir uns über Kostensätze, die wir analog zu den Regeln der deutschen Behörden berechnen („die Berechnung einer Fachleistungsstunde“ vom niedersächsischen Landesjugendamt). Ein entsprechendes Kostenblatt ist in zwei Kategorien gegliedert – einer Grundbetreuung und einer Intensivstufe.

  • Die Grundbetreuung ist für Jugendliche, die einen neuen Lebensabschnitt beginnen und einen Freiraum benötigen, um auszutesten was möglich ist. Typexempel ist der in der Herkunftsfamilie oder in einer funktionierenden Hilfeform lebende Jugendliche, der dort einen biografischen Einschnitt (z.B. vollendeter Schulbesuch etc) erreicht hat, der ein logisches Ende der Hilfeform darstellt und nun einen Freiraum zum Finden einer geeigneten Anschlussperspektive benötigt. Langfristig und aktuell ist die Betreuung in einer normalen Heimgruppe – mit nur geringen Sonderaufwand – möglich, wobei Spannungen und ein sich der Hilfe entziehendes Verhalten entstanden sein können. Für Jugendliche mit Behinderung kann dies in Analogie zu den Freiräumen in Rahmen von Freiwilligendiensten gesehen werden, die auch „normalen“ Jugendlichen angeboten werden, und vermeidet ein Durchlaufen verschiedener Institutionen.
  • Die Intensivbetreuung ist für Jugendliche mit so kreativem Sozialverhalten, dass an externe Praktika, überwiegend störungsfreien Schulbesuch oder sonstige normale Alltagsbeschäftigung nicht zu denken ist, große Spannungen sind aufgetreten, und für den Moment liegt die Frage inwieweit sich der Jugendliche beteiligen kann völlig im Dunkeln. Meistens musste die aktuelle Betreuungssituation durch die Psychiatrie stabilisiert werden, und es wurden schon Hilfeversuche in mehreren Einrichtungen durchlaufen. Die Maßnahme beginnt mit einer erlebnispädagogischen Intervention („Clearing“).

Unsere Tagessätze finanzieren:

  • 3 beziehungsweise 4 Fachleistungsstunden pro Tag bei 15% Heimatbesuchen, berechnet nach den Rahmenvereinbarungen die vom SSR (der Fachgewerkschaft) ausgehandelt wurden (unteren Eingruppierungsgrenze) bei Berechnung der Stundenzahl wie in den Richtlinien des Landes Niedersachsens vorgegeben (Berücksichtigung von Urlaub, Weiterbildung, Leitungs- und Verwaltungsaufgaben). Bei einem Jugendlichen entspricht dies 75% – 100% einer (!!!) Vollzeitstelle im Jahresmittel. Wir arbeiten selbständig nach schwedischem Recht und sind im Gegensatz zur selbständigen Tätigkeit in Deutschland analog eines normalen schwedischen Arbeitnehmers abgesichert (Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Krankenkosten etc).
  • Eine Pauschale, die die normalen Lebenshaltungskosten des Jugendlichen in schwedischen Familien unter der Fiktion, dass die Jugendlichen mittags das Schulessen genießen können und nur familientypische Freizeitaktivitäten durchgeführt werden (berechnet vom Verband der schwedischen Kommunen und Bezirksregierungen). Durch die Broschüre „koll på pengarna“ (in etwa: was kostet was?) des schwedischen Konsumentwerkes weisen wir dies den Jugendlichen ggf. auch nach und verwenden die dort aufgeführten Beträge als Budget etwa bei Verselbstständigungen (wie eigenständige Zubereitung von Mahlzeiten etc.).
  • Den persönlichen Bedarf (Kleidergeld, Taschengeld), der vom Jugendamt gemäß der geltenden Sätze bzw. in Analogie zu den Fürsorgesätzen über uns an den Jugendlichen weitergereicht wird.

Bei Arbeiten in der Landwirtschaft, den erlebnispädagogischen Interventionen etc. ist also ein hohes Engagement der Mitarbeiter vonnöten. Die Umgebung mit ihrem Werkzeug, ihren Tieren generiert spannende und interessante Tätigkeitsfelder – die sich im Grunde selbst finanzieren müssen (bzw. von den Mitarbeitern quer finanziert werden). Diese Rahmenbedingungen sind auch in Werkstätten für behinderte Menschen der Regelfall. Bedauerlicherweise ist genau dies oft eine Quelle von Missverständnissen und schwierigen Erwartungshaltungen, da mit der Schule oder anderen Ausbildungsinstitutionen eine unabhängig finanzierte Institution entfällt (oder bei Fernbeschulung auf eine Kernleistung zurückgeführt wird).

Wenn Produkte aus der Landwirtschaft verkauft werden (z.B. Brennholz), beteiligen wir Jugendliche aus pädagogischen Gründen mit symbolischen Beträgen am Erfolg (wir bilden eine „Freizeitkasse“ für schöne gemeinsame Aktivitäten) – gleichzeitig muss man sich klarmachen, dass die Ausgangsrohstoffe, Traktoren, Gewächshäuser und Maschinen bezahlt werden müssen und auch in der normalen Landwirtschaft nur ein geringer Anteil der Einnahmen den Lohnanteil bildet. Die externen Verbindlichkeiten, die wir in unserer Landwirtschaft eingegangen sind, liegen unter denen eines Nebenerwerbsbetriebs, der sich problemfrei (und geprüftermaßen) mit einer externen Vollzeitarbeitsstelle verbinden lässt.